Besucherverbot


Aufgrund einer unerlaubt gefeierten Party in einer Jugendwohngruppe, wurde ein Besucherverbot verhängt. Im Folgenden unterhalten sich die Betreuer und die Jugendlichen über das Verbot.


Wer?
Jugendliche: J1, J2; Betreuer*in: B1, B2

Wo?
In der Sofaecke des Büros einer Tages-& Wohngruppe

Wann?
18.02.2020

Situation:
Einige Jugendliche hatten am Wochenende in einer der WGs (von J1 und J2) unerlaubterweise eine Party gefeiert, dabei waren sie bis in die Nacht hinein so laut, dass die Nachbarin die Betreuer anrief. Aus der Einrichtung waren 4 Jugendliche anwesend, darunter J1 aus der WG. J2 hatte nicht mitgefeiert, sondern sich in seinem Zimmer eingeschlossen. Als Konsequenz folgte ein Besucherverbot für alle Beteiligten, auch für J2.
J2 und B1 warten auf die B2, die das Auto bringen soll. J2 beginnt unvermittelt, über das Besucherverbot zu sprechen.


J2: „Gilt das Besucherverbot eigentlich auch für mich?“

B1: „Ja.“

J2: „Aber warum? Ich hab nicht mitgemacht!“

B1: „Das Verbot gilt für die ganze WG. Du hättest ja auch was machen können.“

J2: „Was denn? Als ich kam, waren die ja alle schon da!“

B1: „Naja, es geht darum, dass halt nicht einfach einer sagt:, Das sind nicht meine Gäste, sind alle von J1.‘“

J1: „Hm.“

B1: „Aber mal schauen. Wer hat denn das Verbot ausgesprochen?“

J2: „Weiß nicht.“

B1: „B2 glaub ich. Vielleicht können wir ja nochmal mit ihr reden.“

J2: „Jo.“

B1: „Vielleicht, wenn du ganz netten Besuch hast, der Schokolade mitbringt.“

J2 (lacht): „Okay.“

Autorschaft
Sascha Louis Henning Viebig |
Erhebungskontext
Erhebungsmethode
Notizen

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